Archiv.

2024
14.02.2024
News Notes

„Wenn es um Musik geht, ist alles zu teuer!“

Der Motionär, Kantonsrat, Daniel Baumgartner trifft den Kanton hart mit Worten: «Wenn es um Musik geht, ist alles zu teuer!» Wir drehen den Hahn auf: «Der Kanton muss merken, dass musikalische Bildung niemals zu teuer sein kann, denn deren Wert ist unbezahlbar!»

Der Kanton Bern (2011), der Kanton Zürich (2019) haben ein «Musikschulgesetz». Im Jahr 2015 befürwortete der St. Galler Kantonsrat die nachträgliche Einbindung der Musikschulen mit dem freiwilligen Instrumentalunterricht in das Volksschulgesetz. Damit gelten die Musikschulen in unserem Kanton als Teil der Bildung, aber es fehlt unserem Kanton eine einheitliche Rechtsgrundlage.
Ein solch hochwirksames Instrument bringt in jeden Winkel der musikalischen Bildung, an Institutionen als auch Musikschulen, Sicherheit und Verbindlichkeit. Mit einer Motion «Musikschulgesetz St. Gallen» wird die musikalische Bildung endlich in der Politik ankommen und wahrgenommen. Kommt das Musikschulgesetz in ein paar Jahren zur Anwendung, dann wird das Fach Musik-Instrumentalspiel vielleicht endlich in den gelobten Bildungskanon aufgenommen.

Ein Musikschulgesetz bedeutet Ausgleich und Vergleichbarkeit für uns Musiklehrpersonen, die oftmals an mehreren, in Extremfällen bis zu 7! Musikschulen arbeiten: transparente, gleichwertige Kriterien für Anstellung, Berufsauftrag und Besoldung.

Ein Musikschulgesetz bedeutet Gerechtigkeit für Musikschülerinnen und -schüler sowie deren Eltern: vergleichbare, sozio-ökonomisch angepasste Schulgeldtarife, Beiträge in der Talentförderung «Junge Talente Musik», Chancengerechtigkeit im Zugang zu musikalischer Bildung.

Ein Musikschulgesetz bedeutet Förderung der Musikschulen: einheitliche Qualitätsstandards, vergleichbare Organisationsstrukturen, Kooperation mit der Volksschule und anderen Bildungseinrichtungen, gerechte Subventionen, Beiträge zur Talentförderung.

Informiert euch bei eurer Schulleitung über den Fortgang der Motion «Musikschulen St. Gallen», die am 27. November 2023 dem Kantonsrat zur ersten Beratung eingereicht wurde.

Mit eurem vorbildlichen, kompetenten und qualitätsbewussten Unterrichten gebt ihr dem Musikschulgesetz eine echte Chance!

Wir grüssen euch herzlich und hoffen mit euch zunächst entweder auf richtigen Schneeplausch oder Winterausklang (-:

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2023
06.09.2023

Hauptversammlung 2023

Die 25. Jubiläums-HV 2023 findet statt am
Mittwoch 20. September 2023, 19:30 Uhr
Rorschacherstrasse 25, Saal Musikschule St. Gallen

Etwas stolz sind wir, dass wir seit 25 Jahren den kmlv bilden und unseren Verband mutig in die Zukunft führen wollen.

Herzlich seid ihr eingeladen zu unserer Jubiläums-HV, die mit Musik einen Schwerpunkt setzt. Die HV wird umrahmt von den „Gräppeler“, einem Toggenburger Volksmusiktrio, und die „schwergewichtigen“ und kurz gehaltenen Traktanden werden gelichtet durch leichtklingende Barockmusik für zwei Violinen.

Am Anschluss der HV freuen wir uns auf ein geselliges Beisammensein bei einem Umtrunk.
Auch Kollegen und Kolleginnen, die den kmlv kennenlernen möchten, sind sehr willkommen.

 

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01.09.2023
NEWS NOTES

„Bundesbatzen für St. Galler Musiktalente“

«Bundesbatzen für St. Galler Musiktalente» betitelte das St. Galler Tagblatt am 22. Mai einen ganzseitigen Artikel über das zukünftige kantonale Förderprogramm «Junge Talente Musik» – mit einer Fördergeldsumme von rund 250’000 Franken. Ein nationales Programm, das den musikalisch Talentierten die gleiche Förderung wie den Sporttalenten zukommen lassen möchte. Die Absicht klingt auf den ersten Eindruck vielversprechend, doch wie wir Musikunterrichtenden wissen, lässt sich Musik hinsichtlich Talentförderung vielleicht auf dem Papier mit dem Sport gleichstellen. Doch die Wirklichkeit einer sozial- und chancengerechten Umsetzung sieht anders aus. In einem Leserbrief hat der kmlv auf eine gerechte Handhabung des Talentförderinstruments hingewiesen.

„Bei aller musikalischen Bildung durch die Musikschule dürfen insbesondere die jüngeren Kinder der Volksschule nicht vergessen gehen, nämlich die Musiktalente, die im Musik-unterricht der Volkschule wohl erkannt werden können. Das Talent dieser Kinder liegt brach, wenn deren Eltern keinen Zugang zu unserem freiwilligen Angebot der musikalischen Bildung an einer Musikschule finden. Der Zugang zur individuellen musikalischen Förderung muss chancengerecht auch aus der Volksschule möglich sein, und nicht nur dem einen Drittel aller Schülerinnen und Schülern im Kanton offenstehen.“

 

VOLLER TEUERUNGSAUSGLEICH GEFORDERT!

Der KLV setzt sich mit geeigneten Massnahmen ein für den vollen Teuerungsausgleich.
Für das Jahr 2023 ist eine Preissteigerung von 2,4% gegenüber dem Vorjahr gegeben, für 2024 sind 1,5% prognostiziert.  1,4% Teuerungsausgleich im 2023 und 2024 reichen nicht.

 

So wie sich das – in einer aufwendigen Projektarbeit durch die erweiterte Musikkommission des kantonalen Schulgemeindeverbands erarbeitete – Konzept präsentiert, wird dem Umstand der sozialen Chancengerechtigkeit auf der Stufe Basis viel zu wenig Rechnung getragen. Das Bundesamt für Kultur schreibt im Rahmenkonzept:

„Die Begabtenförderung hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit besonderem musikalischem Fähigkeits- und Leistungspotential frühzeitig zu erkennen (…). Bund, Kantone, Gemeinden und Städte sorgen im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen für den chancengerechten Zugang zu den Förderprogrammen (insbesondere in geografischer und sozialer Hinsicht), in denen sich die begabten Kinder und Jugendlichen ganzheitlich entfalten können.“

 

In diesem Sinne wünschen wir allen Kollegen und Kolleginnen ein aufmerksames Hinschauen, Hinhorchen auf die talentierten Kinder, die nicht in bildungsnahem und begütertem Elternhaus aufwachsen können.

 

Euer kmlv-Vorstand

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17.01.2023
NEWS NOTES

Neuer Web-Auftritt macht Spass!

Mit einem neuen frischen Web-Auftritt ins neue Jahr einsteigen, macht Spass! Der kmlv präsentiert seinen Mitgliedern, Freunden  und zukünftigen Neumitgliedern seine Qualitäten in neuer Aufmachung,  – durch das Büro Sequenz mit künstlerischem Auge hervorragend realisiert.

Viel Vergnügen!

Liebe Verbandsmitglieder, ihr seid das Rückgrat des kmlv. Und dieser wird erstarken und vermehrt Einfluss nehmen  können, wenn wir Neumitglieder hinzu gewinnen können. Dass der im KLV integrierte kmlv einen beachtlichen Mehrwert für die angestellten Musiklehrpersonen bedeuten kann, zeigt der Nachweis unserer langjährigen soliden und wirksamen Verbandsarbeit.

Die Silvester-Ausgabe des St. Galler Tagblatts  offenbart mit grossen Bildern eindrückliche Begebenheiten des Jahres 2022. Ein Foto mit Querflöte spielenden jungen Frauen wird untertitelt mit: „Die Knabenmusik heisst in Zukunft Sinfonics. Die Zeit ist reif für einen genderneutralen Namen.“  Jaah! Und was ist mit den Knabenchören, die noch immer Mädchen ausschliessen? Von solchen Schwierigkeiten sind die allermeisten Musikunterrichtenden nicht betroffen. An unseren Musikschulen können Mädchen und Buben ohne geschlechtsbezogene Vorbehalte alle Instrumente lernen. Doch wie kommt es, dass Buben weniger bei Harfe und Flöte ankommen als bei Schlagzeug und E-Gitarre? Dieses  Bild hat einen vieldeutigeren Hintergrund, als wir denken. Was uns jedoch zu denken geben muss, ist, dass unsere Musikschulen eher von Mädchen besucht werden, während die Buben, auf wenige Instrumente konzentriert, den weitaus kleineren Teil ausmachen. Dass im Unterrichten von Buben und Mädchen mit geschlechterspezifisch ausgerichteten Kniffs und Tricks viel erreicht werden kann, wissen wir aus unserer eigenen Praxis sehr wohl. Arbeiten wir empathisch und beziehungsvoll, und wenn gefordert geschlechterspezifisch, werden Kinder und Jugendliche ihr Instrument nicht gleich aufgeben, sondern eher dran bleiben. Können die Kinder und Jugendlichen von Anfang an parallel zum Einzelunterricht in gut durchmischten Zusammenspielgruppen oder Ensembles spielen, bekommt das Instrumentaltraining den sozialen Nährboden und wird gleichsam zum Musikerlebnis.

Herzlich wünschen wir euch viele erfreuende Momente beim Musikmachen im 2023!

 

 

 

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2022
14.09.2022
Termine

Hauptversammlung am 14. September 2022

Auch 2022 trafen wir uns zur Hauptversammlung in St. Gallen

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06.06.2022
News Notes

Wir Musikgrund- und Primarschullehrpersonen sind Wegweiser zur Musik

Vielstimmig, ja hundertfach gesungen, umlautet, geflüstert, gesummt, aus voller Kehle:  Viva, viva la musica!  333 Singgemeinschaften wurden beim Chorfestival „Schweiz singt,

Gossau klingt“ während acht Tage in einen überwältigenden Stimmen- und Klangrausch versetzt. Unsere Bundesrätin KKS eröffnete das Festival und lässt auf ihrer Webseite verlauten, dass das Singen die Stimme trimme und die Stimmung erhelle. Ein solch patentes Musikinstrument gibt es kein zweites Mal. Ja es muss nicht gekauft, nicht umgetauscht, nicht ein-und ausgepackt werden, ist spontan einsatzbereit im Solo oder Tutti. Was wollen wir mehr? Miteinander singen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen das stufengerechte Einstimmen aufeinander, sei es in der Schule oder im Kreis der Familie. Wie wichtig ist es, die Singbegeisterung der noch kleinen Kinder wach zu halten, damit keine Scheu oder gar Ablehnung im jugendlichen Alter aufkommen kann. Wir Musikgrund- und Primarschullehrpersonen sind Wegweiser zur Musik. Ein Lied, ein Bewegungssong, ein Groove zu Beginn des Unterrichts und eines vor Schulschluss gibt dem kognitiven Lernen das emotional verknüpfende Vertiefen.

Während beim KLV im August eine Online-Umfrage bei den Lehrpersonen bezüglich Erfahrung mit dem Berufsauftrag (2015) gestartet wird, ist der Berufsauftrag für Musik-Lehrpersonen an vielleicht 10% der Musikschulen im Kanton eingeführt. Es werden noch weitere Jahre ins Land gehen, wenn sich nicht auch die Kollegen und Kolleginnen im Team einer Musikschule um die  Professionalisierung der Anstellungs-und Rahmenbedingungen bemühen, indem sich alle objektiv  über die Wirksamkeit des Berufsauftrag für Musiklehrpersonen informieren und auseinandersetzen.

Eine ernüchternde Situation für eine Instrumentallehrperson – wir kennen sie alle – ist, wenn sich eine Einzelunterricht-Schülerin oder –Schüler kurz vor Semesterstart nach Ablauf des Termins abmeldet. Als Folge darauf wird die betroffene Lehrperson verpflichtet, den Stundenausfall mit detailliert aufgelisteten Kompensationsarbeiten zu begründen, damit der vorangeschlagene gelistete Semesterlohn vollumfänglich ausbezahlt wird. Diese Fälle sind an Musikschulen keine Seltenheit und könnten mit dem Verfahren Berufsauftrag für alle Beteiligten konstruktiv aufgefangen werden. Hierzu die Bestätigung von im Berufsauftrag angestellten Kolleginnen und Kollegen in der kmlv-Umfrage vom Juni/Juli 2021. Hier wurde als positiv bewertet:

Pensums-Sicherheit, Lohnerhöhung durch Zeitregelung, Möglichkeit zur Weiterbildung,  Altersentlastung, gleichgrosses Zeitgefäss  für Mehrarbeit für alle

Wir wünschen euch herzlich eine Sommerzeit reich an vielfältiger und bewegender Musik!

Der kmlv-Vorstand

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