„Wenn es um Musik geht, ist alles zu teuer!“
Der Motionär, Kantonsrat, Daniel Baumgartner trifft den Kanton hart mit Worten: «Wenn es um Musik geht, ist alles zu teuer!» Wir drehen den Hahn auf: «Der Kanton muss merken, dass musikalische Bildung niemals zu teuer sein kann, denn deren Wert ist unbezahlbar!»
Der Kanton Bern (2011), der Kanton Zürich (2019) haben ein «Musikschulgesetz». Im Jahr 2015 befürwortete der St. Galler Kantonsrat die nachträgliche Einbindung der Musikschulen mit dem freiwilligen Instrumentalunterricht in das Volksschulgesetz. Damit gelten die Musikschulen in unserem Kanton als Teil der Bildung, aber es fehlt unserem Kanton eine einheitliche Rechtsgrundlage.
Ein solch hochwirksames Instrument bringt in jeden Winkel der musikalischen Bildung, an Institutionen als auch Musikschulen, Sicherheit und Verbindlichkeit. Mit einer Motion «Musikschulgesetz St. Gallen» wird die musikalische Bildung endlich in der Politik ankommen und wahrgenommen. Kommt das Musikschulgesetz in ein paar Jahren zur Anwendung, dann wird das Fach Musik-Instrumentalspiel vielleicht endlich in den gelobten Bildungskanon aufgenommen.
Ein Musikschulgesetz bedeutet Ausgleich und Vergleichbarkeit für uns Musiklehrpersonen, die oftmals an mehreren, in Extremfällen bis zu 7! Musikschulen arbeiten: transparente, gleichwertige Kriterien für Anstellung, Berufsauftrag und Besoldung.
Ein Musikschulgesetz bedeutet Gerechtigkeit für Musikschülerinnen und -schüler sowie deren Eltern: vergleichbare, sozio-ökonomisch angepasste Schulgeldtarife, Beiträge in der Talentförderung «Junge Talente Musik», Chancengerechtigkeit im Zugang zu musikalischer Bildung.
Ein Musikschulgesetz bedeutet Förderung der Musikschulen: einheitliche Qualitätsstandards, vergleichbare Organisationsstrukturen, Kooperation mit der Volksschule und anderen Bildungseinrichtungen, gerechte Subventionen, Beiträge zur Talentförderung.
Informiert euch bei eurer Schulleitung über den Fortgang der Motion «Musikschulen St. Gallen», die am 27. November 2023 dem Kantonsrat zur ersten Beratung eingereicht wurde.
Mit eurem vorbildlichen, kompetenten und qualitätsbewussten Unterrichten gebt ihr dem Musikschulgesetz eine echte Chance!
Wir grüssen euch herzlich und hoffen mit euch zunächst entweder auf richtigen Schneeplausch oder Winterausklang (-: