Wir wollen uns Musiklehrpersonen mehr als eine Stimme geben und uns vollstimmig hören lassen.

Was uns wichtig ist:

Der Wert und die Bedeutung des Musikunterrichts muss von der Gesellschaft wahrgenommen werden.

Der freiwillige Musik- und Instrumentalunterricht an Musikschulen und Volksschulen im Kanton St. Gallen soll über einen hohen Qualitätsstandard verfügen.

Musiklehrpersonen und Musikunterrichtende sollen in ihrem Berufsstand und ihrer Berufsqualität bestätigt und bestärkt sein.

Wer wir sind:

Der kmlv ist assoziierter Verband des Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes KLV St. Gallen. Der KLV ist der anerkannte Sozialpartner der kantonalen Behörden und nimmt direkt Einfluss in die Verhandlungen mit dem Bildungsdepartement (BLD) und dem Verband St. Galler Volksschulträger (SGV). Die Vertreterinnen und Vertreter des kmlv-Vorstands stehen in Verbindung zum KLV-Vorstand und dessen Gremien, die den fach- oder stufenbezogenen Austausch pflegen.

Bettina Koenig
Präsidentin

Querflöte, Rhythmik, Schulmusik

Martin Flüge
Aktuar

Klassisches Schlagwerk

Stefan Zindel
Kassier

Klavier, MS-Leitung

Simone Bachmann
Beisitzerin

Violine, MGS

Wofür wir uns einsetzen:

Unser Berufsstand braucht eine gewerkschaftlich organisierte Unterstützung.

  • Berufsauftrag für Musiklehrpersonen
  • Lohn- und Besoldung
  • Anstellungs- und Rahmenbedingungen
  • Tragbare Musikschulkosten

Bei Veränderungen im Bildungswesen informieren wir und fordern dich zur Mitsprache auf.

  • Musikschulen und Volksschulgesetz
  • Aus- und Weiterbildung an Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen
  • Qualifikations-, Ausbildungs- und Diplomanerkennung

Mit unseren Fachkenntnissen können wir dich berufsbezogen beraten und unterstützen.

  • Zusammenarbeit Musikschule und Lehrperson
  • Unterrichtsrelevante Anliegen und Fragen
  • Entwicklung und Aufbau eines Unterrichtsangebots

Wir möchten dich als Mitglied gewinnen!

Warum sich eine Anmeldung lohnt:

Der kmlv kann seinen Mitgliedern die Dienstleistungen des KLV zugänglich machen.

  • Rechtsschutz
  • Vergünstigungen bei Versicherungen und Banken
  • siehe www.klv-sg.ch

Dein Beitrag: CHF 105
(CHF 80 für KLV plus CHF 25 für kmlv)

Aktuell:

16.08.2024
Alle sind herzlich eingeladen!

Hauptversammlung 2024

Die 26. HV des kmlv findet statt am Mi 25. September 2024 um 19:30 Uhr im Café Gschwend, Goliathgasse 7, 9000 St. Gallen, Sitzungsraum

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14.02.2024
News Notes

„Wenn es um Musik geht, ist alles zu teuer!“

Der Motionär, Kantonsrat, Daniel Baumgartner trifft den Kanton hart mit Worten: «Wenn es um Musik geht, ist alles zu teuer!» Wir drehen den Hahn auf: «Der Kanton muss merken, dass musikalische Bildung niemals zu teuer sein kann, denn deren Wert ist unbezahlbar!»

Der Kanton Bern (2011), der Kanton Zürich (2019) haben ein «Musikschulgesetz». Im Jahr 2015 befürwortete der St. Galler Kantonsrat die nachträgliche Einbindung der Musikschulen mit dem freiwilligen Instrumentalunterricht in das Volksschulgesetz. Damit gelten die Musikschulen in unserem Kanton als Teil der Bildung, aber es fehlt unserem Kanton eine einheitliche Rechtsgrundlage.
Ein solch hochwirksames Instrument bringt in jeden Winkel der musikalischen Bildung, an Institutionen als auch Musikschulen, Sicherheit und Verbindlichkeit. Mit einer Motion «Musikschulgesetz St. Gallen» wird die musikalische Bildung endlich in der Politik ankommen und wahrgenommen. Kommt das Musikschulgesetz in ein paar Jahren zur Anwendung, dann wird das Fach Musik-Instrumentalspiel vielleicht endlich in den gelobten Bildungskanon aufgenommen.

Ein Musikschulgesetz bedeutet Ausgleich und Vergleichbarkeit für uns Musiklehrpersonen, die oftmals an mehreren, in Extremfällen bis zu 7! Musikschulen arbeiten: transparente, gleichwertige Kriterien für Anstellung, Berufsauftrag und Besoldung.

Ein Musikschulgesetz bedeutet Gerechtigkeit für Musikschülerinnen und -schüler sowie deren Eltern: vergleichbare, sozio-ökonomisch angepasste Schulgeldtarife, Beiträge in der Talentförderung «Junge Talente Musik», Chancengerechtigkeit im Zugang zu musikalischer Bildung.

Ein Musikschulgesetz bedeutet Förderung der Musikschulen: einheitliche Qualitätsstandards, vergleichbare Organisationsstrukturen, Kooperation mit der Volksschule und anderen Bildungseinrichtungen, gerechte Subventionen, Beiträge zur Talentförderung.

Informiert euch bei eurer Schulleitung über den Fortgang der Motion «Musikschulen St. Gallen», die am 27. November 2023 dem Kantonsrat zur ersten Beratung eingereicht wurde.

Mit eurem vorbildlichen, kompetenten und qualitätsbewussten Unterrichten gebt ihr dem Musikschulgesetz eine echte Chance!

Wir grüssen euch herzlich und hoffen mit euch zunächst entweder auf richtigen Schneeplausch oder Winterausklang (-:

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Downloads:

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Kontaktiere uns:

Bettina Koenig
Präsidentin kmlv
Ebnaterstrasse 34
9642 Ebnat-Kappel

071 993 27 92